Kurzvorstellung
unserer Schule
An
der Grundschule Wiedelah werden derzeit 34 Kinder in den Klassen
1 bis 4 unterrichtet.
Rahmenbedingungen
Insgesamt 4 Lehrkräfte unterrichten
an unserer Schule. Dazu kommt ein Kollege von der Pestalozzischule
Goslar, der mit 4Stunden pro Woche für die sonderpädagogische Grundversorgung
zuständig ist.
Die
freiwillige Betreuung nach dem Unterricht für die Kinder der Klassen
1 und 2 wird durch ein pädagogische Mitarbeiterin sichergestellt.
Die
Grundschule Wiedelah ist, wie alle niedersächsischen Grundschulen,
eine Verlässliche Grundschule“, d. h. alle Kinder der Klassen
1 und 2 können täglich 5 Zeitstunden in der Schule betreut werden,
wenn die Eltern dies wünschen.
Die
Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 haben einen umfangreicheren
Stundenplan, so dass sie täglich mindestens 5 oder 6 Unterrichtsstunden
haben.
Die
Unterrichts- und Pausenzeiten
Zeitrahmen für die Klasse 1
08.00
Uhr – 09.40 Uhr
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1.
und 2. Unterrichtsstunde
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09.40
Uhr – 10.05 Uhr
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Spiel-
und Bewegungspause; gemeinsames Frühstück
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10.05
Uhr – 11.40 Uhr
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3.
und 4. Unterrichtsstunde
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11.40
Uhr – 12.00 Uhr
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Spiel-
und Bewegungspause
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12.00
Uhr – 12.45 Uhr
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freiwillige
Betreuungszeit für angemeldete Kinder
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Zeitrahmen für die Klassen 2,
3 und 4
08.00
Uhr – 09.40 Uhr
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1.
und 2. Unterrichtsstunde
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09.40
Uhr – 10.05 Uhr
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Spiel-
und Bewegungspause; gemeinsames Frühstück
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10.05
Uhr – 11.40 Uhr
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3.
und 4. Unterrichtsstunde
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11.40
Uhr – 12.00 Uhr
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Spiel-
und Bewegungspause
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12.00
Uhr – 12.45 Uhr
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5.
Unterrichtsstunde - oder - freiwillige Betreuungszeit
bis
12.45 für angemeldete Kinder der Klasse 2
(3
Tage pro Woche Betreuung, 2 Tage pro Woche
Unterricht
in der 5. Stunde)
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12.50
Uhr – 13.35 Uhr
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6.
Stunde Arbeitsgemeinschaft (einmal pro Woche)
(jedes
Kind der Klasse 3 und 4 nimmt mindestens an einer
Arbeitsgemeinschaft teil)
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Nach
Unterrichtsschluss haben die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit,
am Unterricht der Kreismusikschule oder am Unterricht der Musikschule
Fröhlich teilzunehmen. Diese Angebote finden in den Räumen der Schule
statt, sind aber nicht Bestandteil des Schulunterrichts. Hierzu
können Sie Ihr Kind anmelden; die Musikschulen erheben Teilnahmegebühren.
Beide Musikschulen informieren zum Beginn des Schuljahres über ihr
Angebot.
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