Kurzvorstellung unserer
Schule
An der Grundschule Wiedelah
werden derzeit 65 Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet.
Rahmenbedingungen
Insgesamt sieben Lehrkräfte
unterrichten an unserer Schule, von denen 5 ausschließlich in Wiedelah tätig
sind (davon eine Lehramtsanwärterin). Dazu kommt eine Kollegin von der
Eichenbergschule in Bad Harzburg, der mit 8 Stunden pro Woche für die
sonderpädagogische Grundversorgung zuständig ist, sowie eine Kollegin von der
Grundschule Vienenburg, mit 20 Stunden an unsere Schule abgeordnet ist.
Die freiwillige Betreuung
nach dem Unterricht für die Kinder der Klassen 1 und 2 wird durch zwei
pädagogische Mitarbeiterinnen sichergestellt.
Die Grundschule Wiedelah ist,
wie alle niedersächsischen Grund-schulen, eine „Verlässliche Grundschule“, d. h.
alle Kinder der Klassen 1 und 2 können täglich 5 Zeitstunden in der Schule
betreut werden, wenn die Eltern dies wünschen. Die Schülerinnen und Schüler der
Klassen 3 und 4 haben einen umfangreicheren Stundenplan, so dass sie täglich
mindestens 5 oder 6 Unterrichtsstunden haben.
Die Unterrichts- und
Pausenzeiten
Zeitrahmen für die Klasse 1
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07.45 Uhr – 09.20 Uhr |
1. und 2. Unterrichtsstunde |
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09.20 Uhr – 09.50 Uhr |
Spiel- und Bewegungspause;
gemeinsames Frühstück |
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09.50 Uhr – 11.25 Uhr |
3. und 4. Unterrichtsstunde |
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11.25 Uhr – 11.45 Uhr |
Spiel- und Bewegungspause |
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11.45 Uhr – 12.45 Uhr |
freiwillige Betreuungszeit für
angemeldete Kinder |
Zeitrahmen für die Klassen 2, 3 und 4
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07.45 Uhr – 09.20 Uhr |
1. und 2. Unterrichtsstunde |
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09.20 Uhr – 09.50 Uhr |
Spiel- und Bewegungspause;
gemeinsames Frühstück |
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09.50 Uhr – 11.25 Uhr |
3. und 4. Unterrichtsstunde |
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11.25 Uhr – 11.45 Uhr |
Spiel- und Bewegungspause |
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11.45 Uhr – 12.30 Uhr |
5. Unterrichtsstunde - oder -
freiwillige Betreuungszeit
bis 12.45 für angemeldete Kinder
der Klasse 2
(3 Tage pro Woche Betreuung, 2
Tage pro Woche
Unterricht in der 5. Stunde)
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12.35 Uhr – 13.20 Uhr |
6. Stunde Arbeitsgemeinschaft
(einmal pro Woche)
(jedes Kind der Klasse 3 und 4
nimmt mindestens an
einer Arbeitsgemeinschaft teil) |
Nach Unterrichtsschluss haben
die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, am Unterricht der Kreismusikschule
oder am Unterricht der Musikschule Fröhlich teilzunehmen. Diese Angebote finden
in den Räumen der Schule statt, sind aber nicht Bestandteil des
Schulunterrichts. Hierzu können Sie Ihr Kind anmelden; die Musikschulen erheben
Teilnahmegebühren. Beide Musikschulen informieren zum Beginn des Schuljahres
über ihr Angebot.
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